Der Wettbewerbliche Dialog ist eine eher selten angewandte Verfahrensart, obwohl er in sämtlichen Vergabeordnungen des Oberschwellenbereichs vorgesehen ist. Er ähnelt zwar dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, weist jedoch maßgebliche Unterschiede zu den klassischen Verfahrensarten auf. Die Besonderheit beim wettbewerblichen Dialog besteht darin, dass der Auftraggeber zu Beginn des Verfahrens noch keine konkrete Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt. Vielmehr dient der Dialog dazu, zu ermitteln, wie Anforderungen am besten erfüllt werden können.
Anhand von Praxisbeispielen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung werden verschiedene Anwendungsfälle im Webinar thematisiert und einer praxisgerechten Lösung zugeführt.