Rechtsanwalt Henrik Trockel berät seit 2018 Mandanten auf den Gebieten des Vergabe- und Beihilferechts sowie des Zuwendungsrechts. Im Bereich des Vergaberechts steht Henrik Trockel öffentlichen Auftraggebern beim Strukturieren und Durchführen nationaler und europaweiter Ausschreibungen beratend und gestaltend zur Seite. Zu seinem vergaberechtlichen Tätigkeitsfeld gehört ebenso die verfahrensbegleitende Unterstützung auftragsinteressierter Unternehmen beim Erstellen von Teilnahmeanträgen sowie Angeboten. Zudem vertritt der Rechtsanwalt die Interessen seiner Mandanten in Vergabenachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Ferner unterstützt er Zuwendungsnehmer bei der rechtlichen Absicherung des Fördermittelbestandes. Ein weiterer Fokus seiner beruflichen Tätigkeit ist die Durchführung von Schulungsveranstaltungen im Bereich des Vergabe- und Zuwendungsrechts sowohl für Auftraggeber als auch für Bieter. Henrik Trockel ist Mitglied der ARGE Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein sowie Mitglied im deutschen Vergabenetzwerk.