Im Zuge der Vergaberechtsreform 2016 wurde mit § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen eine neue Regelung in das deutsche Vergaberecht übernommen. Diese ermöglicht es unter bestimmten Voraussetzungen öffentliche Aufträge während der Vertragslaufzeit zu ändern. § 132 GWB ist dabei die zentrale Norm für Vertragsanpassungen und erlaubt so eine flexiblere Vertragsgestaltung.
Du lernst anhand von Beispielen aus der Praxis, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, verschiedene Anwendungsfälle kennen. Insbesondere zeigt Dir der Referent den Aufbau und die Systematik des § 132 GWB. Darüber hinaus geht er ebenfalls auf die Möglichkeiten der Vertragsanpassung im Unterschwellenbereich sowie auf die Besonderheiten im Rahmen sozialer und anderer besonderen Dienstleistungen ein.