Das Vergaberecht und der Auftraggeber selbst geben bestimmte Formalien vor, die der Bieter bei seinem Angebot einhalten muss. Dies kann jedoch zu Fehlern bei der Angebotsabgabe führen. Für den Auftraggeber wird es vor allem dann schwierig, wenn exakt dieser Bieter das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Dabei stellt sich die Frage: Welche Fehler führen zum Angebotsausschluss?
Denn einerseits darf kein Angebot fehlerhaft ausgeschlossen werden, wenn der Fehler noch korrigiert werden kann. Andererseits darf kein Angebot den Zuschlag erhalten, das an einem nicht korrigierbaren Fehler leidet. Hier ist das Vergaberecht zum Teil unübersichtlich.
Der Referent erklärt Dir die Grundsätze zur Aufklärung von Angeboten. Ihr besprecht die Möglichkeiten der Nachforderungen von Unterlagen und wie geklärt wird, ob das Angebot den Vorgaben des Auftraggebers entspricht. Außerdem bekommst Du Handlungsempfehlungen an die Hand, wie Haftungsverfahren vermieden werden können.
Ein besonderer Hinweis richtet sich im Vorfeld an Architekten und Ingenieure: Soweit sie nicht bei einem öffentlichen Auftraggeber beschäftigt sind, dürfen sie in der Regel keine Rechtsberatung anbieten. Darunter fällt auch die formale Angebotsprüfung.
Das Webinar richtet sich vor allem an Vergabestellen und Auftraggeber, die Vergabeverfahren durchführen oder Vergaben kontrollieren.
