Die Bauunternehmen aber auch die Architektur- und Ingenieurbüros versuchen im Zusammenhang mit der Bauzeit höhere Entlohnungen zu erwirken. Gerade in Zeiten guter Baukonjunktur hoffen die Auftragnehmer, dass der Auftraggeber solche Nachträge „durchwinkt.“ Durch Baubehinderungen aus unterschiedlichsten Gründen, unverschuldete Lieferengpässe des Baumaterials sowie andere vielfältige Gründe sehen sich die Auftragnehmer hierzu häufig gezwungen.
Gleichzeitig stehen die Auftraggeber vor einem Scherbenhaufen. Die Bauzeit läuft aus dem Ruder und sie werden mit gigantischen Vergütungs- bzw. Honorarforderungen ihrer Auftragnehmer überzogen. Dabei zeigt die Rechtsprechung zu bauzeitabhängigen Mehrkosten aus „gestörtem Bauablauf“ ein anderes Bild. Häufig lehnen sich die Auftragnehmer einfach zu weit aus dem Fenster.
Die Bauzeit ist ein Dauerbrenner und gleichzeitig durch ständig neue Rechtsprechungen von besonderer Aktualität. Die Corona-Krise und die gegenwärtigen Lieferengpässe dienen obendrein als Brandbeschleuniger für Streitigkeiten der Bauvertragspartner.
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