Zwischen Mischkalkulation und Spekulation werden viele Entscheidungen getroffen, mit Beginn der Angebotserstellung. Der Preis ist bei der Ausschreibung von Bauleistungen das entscheidende Zuschlagskriterium. Daran hat sich trotz aller Reformen des Vergaberechts bis heute nichts geändert. Wenn die Bieter also einen Auftrag erhalten wollen, müssen sie ein günstiges Angebot einreichen – oft über die Schmerzgrenze hinaus. Trotzdem ist es das Ziel der Bauunternehmen, eine auskömmliche Abrechnungssumme zu erzielen. Das Bauunternehmen bewegt sich dabei auf schmalem Grat zwischen einer unzulässigen Mischkalkulation, sittenwidriger Einheitspreise und übertriebenen Spekulationen.
Was führt also zum Ausschluss von Angeboten aus dem Vergabeverfahren? Ist es sinnvoll, Nachfragen im Vergabeverfahren zu stellen und welche Bedeutung hat die Urkalkulation? Denn der Preiskampf am Bau wird durch Fehler im Vergabeverfahren befeuert. Das Zusammenkopieren eines Leistungsverzeichnisses oder unsorgfältige Mengenermittlungen eröffnen folglich Tür und Tor für die Spekulation der Bieter.
Der Referent beantwortet Dir alle aufkommenden Fragen sach- und fachgerecht. Nutze das Webinar, um Handlungsmöglichkeiten für Deinen Alltag kennenzulernen und zukünftig einen besseren Überblick zu bekommen.