Personalabteilungen stehen den Gesetzgebungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sowie des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) gegenüber. Darüber hinaus gibt es vielfältige Sonderregelungen, die ebenfalls beachtet werden müssen. Der Mindesturlaub ist zwar vom Gesetzgeber per Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt, allerdings kann ergänzend übergesetzlicher Urlaub bzw. Sonderurlaub festgelegt werden. Das wird beispielsweise im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgehalten.
In diesem zweistündigen Webinar erfährst Du alles zu den Grundlagen des Urlaubsrechts nach der aktuellen Rechtsprechung. Besprochen werden dabei unter anderem die Gewährung, Abgeltung und Übertragung sowie der Verfall von Urlaubsansprüchen.