Im gewerblichen Bereich und bei öffentlichen Auftraggebern werden in der Regel Bauverträge unter Einbeziehung der VOB/B geschlossen. Das Wissen um diese Regelungen ist Grundvoraussetzung, um eigene Situationen samt möglicher Rechte einschätzen und richtig reagieren zu können. Vor allem wenn Konflikte auftreten die sich nicht einvernehmlich regeln lassen oder sich Beteiligte im Hinblick auf Baubesprechungen und Auseinandersetzungen mit ihren Argumenten vorbereiten müssen. Die VOB/B umfasst dabei mehrere Themenkomplexe.
Mängel und Verzögerungen können sowohl zu Lasten des Auftragnehmers als auch zu Lasten des Auftraggebers gehen. Hierfür gibt es allerdings bestimmte Voraussetzungen. Der Auftragnehmer wehrt sich dann gegen eine Inanspruchnahme mit der Bedenken- oder der Behinderungsanzeige.