Seit dem Inkrafttreten der Vergaberechtsreform zum 18. April 2016 finden die Bestimmungen der VOL/A, Abschnitt 2 keine Anwendung mehr. Die Ausschreibung von Lieferungen und Leistungen erfolgt jetzt nach den 82 Paragrafen der völlig neu gefassten Vergabeverordnung (VgV). Das Seminar stellt Dir einerseits die Struktur der neuen Vergabeverordnung vor und vermittelt andererseits die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für das rechtssichere Anwenden. Dabei wird insbesondere die aktuelle Spruchpraxis der Nachprüfungsbehörden berücksichtigt.
Auch im Unterschwellenbereich kündigen sich grundlegende Änderungen an. Im Februar 2017 wurde die Unterschwellenvergabeordnung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Bundesanzeiger bekanntgemacht und findet seitdem nach und nach Anwendung in den Bundesländern.
In dem Seminar werden vor allem die Gleichrangigkeit vom Offenen und Nicht offenen Verfahren besprochen. Hinzukommen die neuen Möglichkeiten des Verhandlungsverfahrens, die Grundsätze der E-Vergabe und die Prüfung der Eignung. Außerdem geht der Referent auf die Zulässigkeit und Reichweite der Eignungsleihe, sowie die Prinzipien der Zuschlagserteilung ein. Die Kenntnis des neuen Vergaberechts ist unabdingbar, um künftig Ausschreibungen rechtskonform zu gestalten beziehungsweise sich erfolgreich an Ausschreibungsverfahren zu beteiligen.
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