Wer kennt das nicht: Der Auftraggeber und sein ausschreibendes Ingenieurbüro veröffentlichen eine Ausschreibung mit zahlreichen Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüchen. Der Auftragnehmer steht nun vor der Frage, ob er für diese Defizite in der Ausschreibung bereits vor der Abgabe eines Angebotes eine Aufklärungsfrage an den Auftraggeber richtet. Wenn der Auftragnehmer diesen Weg wählt, dann führt das bei rechtlich zutreffendem Verhalten des Auftraggebers zur Beseitigung der Unklarheit. Gleichzeitig verliert der Auftragnehmer jedoch seinen Wettbewerbsvorteil. Deswegen entscheiden sich die Auftragnehmer häufig dafür, vor der Angebotsabgabe keine Fragen zu stellen. Vielmehr werden die Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen während der Bauausführung genutzt, um Nachträge durchzusetzen.
Das gelingt nicht immer. Im Seminar werden die vergaberechtlichen und die vertragsrechtlichen Hintergründe beleuchtet. Anhand von zahlreichen Praxisbeispielen wird dargestellt, wann der Auftragnehmer lieber schon vor Angebotsabgabe nachfragen sollte und wann er „auf Nachtrag setzen“ kann.
Dieses Thema ist eine Hybridveranstaltung.
Hybrid bedeutet, dass das Thema sowohl als Seminar als auch als Webinar zur Verfügung steht. Entscheide für Dich, ob Du vor Ort oder lieber online dabei sein möchtest.
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