Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wird das Vergabeverfahren für Kommunen in Nordrhein-Westfalen neu definiert: Der geplante § 75a GO NRW hebt sämtliche landesrechtlichen Wertgrenzen im Unterschwellenbereich auf und beendet damit die vorherige Pflicht zur Anwendung von UVgO und VOB/A Teil 1. Stattdessen werden fünf zentrale Grundprinzipien in den Fokus gerückt: Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung. Die Kommunen erhalten damit deutlich mehr Handlungsspielraum – gleichzeitig steigt die Verantwortung, eigene Vergabeabläufe zu entwickeln.
In diesem Webinar erläutern wir Dir praxisnah, welche Neuerungen auf Dich zukommen, wie Du die Grundprinzipien konkret umsetzen kannst und welche strategischen Überlegungen Du ab dem Stichtag im Blick haben solltest. Außerdem lernst Du, wie Kommunen künftig eigene Vergabesatzungen erlassen können, welche Spielräume sinnvoll genutzt werden können und wie Du mit klaren Prozessen und Dokumentation Rechtssicherheit schaffen kannst.
evergabe.de-Tipp: Übrigens, mit der flexiblen Auftragsvergabe von evergabe.de kannst Du die Vorgaben der neuen Gemeindeordnung direkt umsetzen. Du wickelst Deine Verfahren einfach elektronisch ab – alle Schritte werden automatisch in der Vergabeakte dokumentiert. Überzeuge Dich selbst von der flexiblen Auftragsvergabe von evergabe.de
