Je nach Digitalisierungsgrad der jeweiligen Verwaltung könnte dieser Aufwand sogar den der Vorbereitung auf die DSGVO übertreffen. Der Referent erklärt Dir deshalb, welche konkreten Maßnahmen Du ergreifen musst, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Dabei geht er auf mögliche Fallstricke ein und zeigt Dir praxisnah, wie Du diese zum einen vermeidest und zum anderen die neuen Regelungen effizient umsetzen kannst.
Folgende Rechtsakte werden besprochen:
Data Act – DA: Beinhaltet die Regelung zur Herausgabe und Bereitstellung von Daten. Du bekommst Antworten auf die Frage: “In welchen Fällen ist der Staat „Dateninhaber“ und kann verpflichten, seine Daten herauszugeben?”
Cyber Resilience Act – CRA: Erklärt ein „Produktsicherheitsgesetz“, welches detaillierte Vorgaben zur IT-Sicherheit für alle vernetzten Produkte enthält. Ihr besprecht z. B. Apps und IOT-Devices und klärt die Frage: “Gehört auch der Kita-Navigator oder die ÖPNV-App dazu?”
Data Governance Act – DGA: Enthält zum einen allgemeine Regelungen über die Weiterverwendung bestimmter Kategorien geschützter Daten im Besitz öffentlicher Stellen. Zum anderen regelt der DGA das Konzept der „Datenaustauschplattformen“ und des „Datenaltruismus“.
Artificial Intelligence Act – AIA: Beinhaltet Vorgaben für Hersteller und Nutzer von KI, abgestuft nach der Kritikalität des Einsatzzwecks der KI. Der Referent geht auf die Frage “Welche Hürden gibt es, wenn der Staat KI einsetzen will?” ein.