Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) brachte Anfang 2019 eine neue VOB/A-Gesamtausgabe heraus. Der erste, zweite und dritte Teil der VOB/A wurden grundlegend überarbeitet und die VOB/C geändert. Das Arbeitsprogramm des DVA umfasst des Weiteren das Überprüfen der VOB/B in Hinblick auf das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts.
Diese Vergabe- und Vertragsänderungen sind von enormer Bedeutung für alle Auftragsvergaben, egal ob national oder EU-weit. Hier gilt der Grundsatz: keine Fehler machen! Ausschreibende Stellen müssen insbesondere eine Fördermittelrückforderung vermeiden und Bieter müssen wissen, welche formellen Fehler zum Ausschluss ihres Angebotes führen können.