Die drei Grundkriterien, wann ein Unternehmen nach den Plänen der EU berichtspflichtig werden soll, stehen bereits fest. Die Kriterien lauten “Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern“, “Unternehmen mit mehr als 40 Mio. Euro Nettoumsatz“ und “Unternehmen mit mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme.“ Erfüllt also ein Unternehmen zwei der drei Grundkriterien, muss es zukünftig Nachhaltigkeitsberichte liefern.
Obwohl die CSRD-Richtlinien der EU noch in nationales Recht übertragen werden müssen, gibt es jedoch durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bereits jetzt klare Anhaltspunkte dafür, was und wie berichtet werden muss.
Die Referentin bespricht mit Dir, was Du schon jetzt tun kannst und vor allem, welche Deadlines auf Dich zukommen. Ihr unterhaltet Euch zudem über CSRD und die Bedeutungen für Dein Unternehmen. Außerdem weißt Du nach dem Webinar, welche Details in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören.