Hinweisgeberschutzgesetz – Rechtliche Einordnung

Seit dem 2. Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz und betrifft etliche Unternehmen. Dabei ist es gar keine Idee des deutschen Gesetzgebers, sondern basiert auf einer EU-Richtlinie und muss jetzt im deutschen Recht umgesetzt werden. Im Webinar bekommst Du den Zweck sowie die Hintergründe erklärt und weißt folglich, welche Pflichten Dein Unternehmen hat.

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03.02.2025
online
09:3011:00 Uhr
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20.05.2025
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15 Plätze verfügbar
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Inhalt

Lektionen

  • Begriffsdefinitionen & Zweck des Gesetzes
  • Gesetzgebungsprozess & Anwendungsbereich
  • Betroffene Unternehmen
  • Meldekanäle & Meldeverfahren
  • Informationspflichten
  • Folgemaßnahmen & Rechtsfolgen
  • Vertraulichkeitsgebot & Datenschutz
  • Dokumentation & Bekanntmachung
  • Beweislastumkehr
  • Bußgelder

Referentin

Allgemeine Informationen

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Zielgruppe

Auftraggeber Auftragnehmer Projektleiter Geschäftsführer HR-Verantwortliche Öffentliche Verwaltungen Rechtsanwälte Zuwendungsempfänger (öffentl./priv. Auftraggeber) Berater

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