Mit dem HinSchG sollen Hinweisgeber vor Sanktionen geschützt werden, wenn diese Gesetzesverstöße melden. Bisher gab es hierfür keine Rechtslage in Deutschland und viele Meldungen bleiben unausgesprochen. Da das Gesetz einige Anforderungen an die Unternehmen stellt, bekommst Du von der Referentin praktische Umsetzungshilfen aufgezeigt. Dreh- und Angelpunkt ist hierbei ein wirksames Hinweisgebersystem. Neben Deiner gesetzlichen Pflicht, die Du damit erfüllst, ist es auch ein essenzieller Teil eines Compliance Management Systems.
Die Referentin bringt Dir also Beispiele aus der Praxis mit und erklärt Dir, wie Du mit möglichst wenig Aufwand maximal Erfolge erzielst und vor allem gesetzeskonform handelst.
Für das vollumfängliche Know-how besuche zudem „Rechtliche Einordnung“ und „Durchführung des Meldeverfahrens“