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Gemeinkostenausgleich nach §2 (3) VOB/B mit Nachtragsaufstellung und Kontrolle

Wenn die ausgeschriebene Menge nicht zur abrechnungsfähigen Menge passt, wird in § 2 VOB/B eine Anspruchsgrundlage festgelegt. Wie Du von der Theorie in die Praxis kommst, erklärt Dir unser Referent anhand eines Praxisbeispiels.

Inhalt

Lektionen

  • Minder- und Mehrmengen gemäß § 2 VOB/B erkennen

  • Anspruchsgrundlage geltend machen

  • Handlungsempfehlungen bei Wegfall einer Leistung

  • Berechnen des neuen Einheitspreises am Praxisbeispiel

  • Handlungsempfehlungen bei Losweiser Vergabe

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Referent

Allgemeine Informationen

Zielgruppe

Auftraggeber Architekten Ingenieure Bauleiter Auftragnehmer Berater

Buchungsoptionen

w93

Gemeinkostenausgleich nach §2 (3) VOB/B mit Nachtragsaufstellung und Kontrolle

 
19.06.2026
Online
11:0001:00 Uhr
15 Plätze verfügbar
 
09.10.2026
Online
11:0001:00 Uhr
15 Plätze verfügbar
Preis
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