Unterschiedliche Interessen können zu erheblichen Störungen des Planungs- und Bauprozesses führen. Das kann folglich den Werkerfolg erheblich beeinflussen. Primär treffen die Koordinations- und Integrationspflichten den Bauherren. Dieser ist demnach verpflichtet den Unternehmern ein baureifes Grundstück zur Verfügung zu stellen. Diese Pflicht kann er allerdings weiter delegieren. Wie der Inhalt und Umfang dieser Pflichten aussieht und welche Rolle Architekten, Bauherren, Fachplaner und Unternehmer spielen, erläutert Dir unser Referent im Webinar.