Nachdem die HOAI-Mindest- und Höchstsätze abgeschafft wurden, kommt mit dieser Neuerung der nächste große Eingriff. Sogar vergleichbare Regelungen, die in der SektVO und VSVgV zu finden sind, sollen ebenfalls gestrichen werden. Diese Änderung bringt nicht nur Rechtsunsicherheit für Vergabestellen und Planer mit sich, sondern stellt die Beteiligten auch vor eine neue Herausforderung.
Die Folge der Gesetzesänderung: Planungsleistungen sollen immer dann addiert werden, wenn ein „funktionaler Zusammenhang“ zwischen ihnen besteht. Ab addierten Auftragswerten von mindestens 221.000,00 € netto müssen die betroffenen Planungsleistungen dann grundsätzlich europaweit ausgeschrieben werden. Forderungen an die Bundesregierung zu erläutern, wann ein solcher „funktionaler Zusammenhang“ gegeben ist oder Lösungswege aufzuzeigen, haben bisher zu keinen praxistauglichen Ergebnissen geführt.
Auf der Basis aktueller Entwicklungen seit Januar 2024 bietet unser Referent Hilfe. Er zeigt Dir, welche Planungsleistungen weiterhin einzeln betrachtet werden können und wann aufgrund eines funktionalen Zusammenhangs Planungsleistungen europaweit auszuschreiben sind. Er präsentiert Dir außerdem diverse Möglichkeiten, wie Du den Aufwand bei nationalen und europaweiten Vergaben von Planungsleistungen reduzieren kannst. Lerne zudem den effizienten Umgang mit den neuen Anforderungen kennen und erhöhe Deine Chancen auf erfolgreiche Auftragsvergaben.