Rechtsanwalt Prof. Dr. Handschumacher ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Schlichter nach der SoBau. Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung bei Bauvorhaben sowohl im Bauvertragsrecht als auch im öffentlichen Baurecht. Dazu gehört auch die anwaltliche Vertretung in Bauprozessen oder in Schlichtungsverfahren.
Herr Prof. Dr. Handschumacher hat neben seiner Lehrtätigkeit an der TU Dresden und seiner regelmäßigen Vortragstätigkeit zahlreiche Veröffentlichungen zu Themen des privaten und öffentlichen Baurechts verfasst. Er ist ständiger Mitarbeiter der juristischen Fachzeitschrift "BauR", Co.-Autor beim juris-"PraxisReport Privates Baurecht" und Herausgeber des juris-"PraxisReport Öffentliches Baurecht".