Kristian Glowe ist seit seinem Studium auf das Thema Arbeitsrecht spezialisiert und berät vor allem gewerbliche Unternehmen und Zeitarbeitsfirmen in Fragen des Individualarbeitsrechts. Außerdem unterstützt er inländische sowie ausländische Unternehmen sowohl beim Recruiting als auch bei der Beschäftigung von Mitarbeitern aus dem Nicht-EU-Ausland.
Hervorzuheben ist seine Kompetenz im kirchlichen Arbeitsrecht, in dem er ein breites Spektrum an juristischen Aspekten abdeckt. Hierzu zählen unter anderem Arbeitsvertragsrichtlinien, die kirchliche Dienstvertragsordnung und das Mitarbeitervertretungsgesetz. Kristian Glowe verfügt zudem über umfassende Erfahrung in der Prozessvertretung bei kirchengerichtlichen Verfahren sowie bei Streitigkeiten im Individualarbeitsrecht.