Karsten Matthieß ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät seine Mandanten hauptsächlich in Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere im Bereich des Betriebsverfassungsrechts. Seine Klientel besteht vorwiegend aus Unternehmen des gewerblichen Mittelstands und der Sozialwirtschaft. Hierbei unterstützt er diese bei der strategischen Planung von Themen wie Arbeitszeitsystemen oder dem rechtskonformen Einsatz von IT im Betrieb.
Als Vertreter der Arbeitgeberseite verhandelt Karsten Matthieß sämtliche betriebliche Mitbestimmungsangelegenheiten, führt Verhandlungen von Tarifverträgen oder Personalanpassungsmaßnahmen und vertritt seine Mandanten vor Arbeitsgerichten. Zusätzlich berät Karsten Matthieß seine Klienten in allen weiteren arbeitsrechtlichen und strategischen Fragen der Personalarbeit.