Rechtsanwalt Dr. Martin Jansen berät von Berlin aus bundesweit sowohl Auftraggeber als auch Unternehmen im Vergaberecht. Sein Schwerpunkt liegt hierbei im Bau- und Architektenrecht, wozu auch die Vertretung in Nachprüfungsverfahren sowie Zivilrechtsstreitigkeiten gehören.
Ein weiterer Fokus liegt in der Beratung von Fördermittelempfängern im „Zuwendungsvergaberecht“. Hierzu gehört alles von der Abwehr drohender Rückforderungen bis zu den Verwaltungsgerichten.
Zusätzlich ist Dr. Martin Jansen als Lehrbeauftragter für Vergaberecht tätig. Er tritt regelmäßig als Dozent für diverse Bildungsträger auf und hält als Referent einschlägige Fachveranstaltungen.
Daneben ist Herr Dr. Jansen Mitautor diverser Fachpublikationen im Vergaberecht.