Dr. Daniel Schöneich ist ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz mit umfassender Expertise in geistigen Schutzrechten, einschließlich technischer Erfindungen und urheberrechtlicher Werke. Vor allem bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten spielt deren rechtlicher Schutz eine bedeutende Rolle. Er gestaltet deshalb passgenaue Patente und Schutzrechte, sowie Lizenz- und Kooperationsverträge.
Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz legt Dr. Schöneich besonderen Schwerpunkt auf das IT- und Softwarevertragsrecht, hauptsächlich im Hinblick auf die E-Commerce-Branche.
Als Experte im Wettbewerbsrecht mit Fokus auf Produktwerbung und Kennzeichnungen, unterstützt er seine Mandanten speziell für Konsumgüter und Lebensmittelhersteller. Darüber hinaus hat er sich auf das Fachgebiet des Weinrechts spezialisiert.
Zusätzlich ist Dr. Daniel Schöneich als Dozent für Internetrecht am Institut für Internationales Recht, Geistiges Eigentum und Technikrecht der TU Dresden tätig. Er wird oft als gefragter Referent für Fortbildungen oder Vorträge engagiert.